
Was sind die Voraussetzungen?
Bei der Frage, ob Sie die Wiener Mindestsicherung beziehen können, sind nachstehende Punkte relevant:
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Mehr InformationenSie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und Ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten.
Um Wiener Mindestsicherung beantragen zu können, müssen Sie Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Frage mit wem Sie zusammenleben kann von entscheidender Bedeutung für die Höhe Ihres Anspruches sein. Lesen Sie mehr unter: Berechnung der Wiener Mindestsicherung.
Ob der Anspruch auf Mindestsicherung gegeben ist, hat auch mit der Frage Ihrer Nationalität zu tun. Für Österreicher*innen, EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten verschiedene Regelungen. EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige brauchen grundsätzlich einen besonderen Aufenthaltstitel damit sie Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen können.
Bevor Mindestsicherung beansprucht werden kann, darf bestimmtes Vermögen nur bis zu einer gewissen Wertgrenze bestehen. Lesen Sie mehr unter: Berechnung der Wiener Mindestsicherung.
Nicht nur Ihr eigenes Einkommen, sondern auch jenes der Personen, mit der Sie Ihren Haushalt teilen, kann Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Mindestsicherung haben. Nicht jede Art von Einkommen wird dabei angerechnet. Lesen Sie mehr unter: Berechnung der Wiener Mindestsicherung.
Unter Umständen kann die Absolvierung einer Ausbildung dazu führen, dass gar kein Anspruch auf Mindestsicherung besteht. Lesen Sie mehr unter: Wiener Mindestsicherung und Ausbildung.
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