ANSPRUCH AUF MINDESTSICHERUNG?

WAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN?

 

Präsident der Sozialberatung Wien

Die Voraussetzungen:

Bei der Frage, ob Sie die Wiener Mindestsicherung beziehen können, sind nachstehende Punkte relevant:

Übrigens: Kennen Sie schon unsere Web-App? Sie beantwortet Ihnen nach wenigen Fragen, ob ein Anspruch auf Leistungen der Wiener Mindestsicherung wahrscheinlich ist.

1. Wohnort

Sie müssen Ihren Lebensmittelpunkt in Wien haben, sich tatsächlich in Wien aufhalten und Ihren Lebensunterhalt in Wien bestreiten.

2. Volljährigkeit

Um Wiener Mindestsicherung beantragen zu können, müssen Sie Ihr 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Bedarfsgemeinschaft & Mindeststandard

Die Frage mit wem Sie zusammenleben kann von entscheidender Bedeutung für die Höhe Ihres Anspruches sein.
Lesen Sie mehr unter: Berechnung der Wiener Mindestsicherung.

4. Staatsbürgerschaft & Aufenthaltstitel

Ob der Anspruch auf Mindestsicherung gegeben ist, hat auch mit der Frage Ihrer Nationalität zu tun.

Für Österreicher*innen, EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige gelten verschiedene Regelungen.
EU-Bürger*innen und Drittstaatsangehörige brauchen grundsätzlich einen besonderen Aufenthaltstitel damit sie Leistungen der Wiener Mindestsicherung beziehen können.

5. Vermögen

Bevor Mindestsicherung beansprucht werden kann, darf bestimmtes Vermögen nur bis zu einer gewissen Wertgrenze bestehen.
Lesen Sie mehr unter: Berechnung der Wiener Mindestsicherung.

6. Einkommen

Nicht nur Ihr eigenes Einkommen, sondern auch jenes der Personen, mit der Sie Ihren Haushalt teilen, kann Auswirkungen auf die Höhe Ihrer Mindestsicherung haben.

Nicht jede Art von Einkommen wird dabei angerechnet. Lesen Sie mehr unter: Berechnung der Wiener Mindestsicherung.

7. Ausbildung

Unter Umständen kann die Absolvierung einer Ausbildung dazu führen, dass gar kein Anspruch auf Mindestsicherung besteht. Lesen Sie mehr unter: Wiener Mindestsicherung und Ausbildung.

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Vereinbaren Sie einen Termin unter 01 9978043. Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:

Montag 09:00 - 14:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 16:00 Uhr
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Schicken Sie alle für die Beratung notwendigen Dokumente (z.B. Bescheid) falls vorhanden an beratung@sozialberatungwien.at!

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Haben Sie schon Post von der Behörde bekommen? Verpassen Sie keine wichtigen Fristen!