
Ist eine Ausbildung des Bezuges möglich?
Achtung! Um trotz der Absolvierung einer Ausbildung Anspruch auf die Wiener Mindestsicherung zu haben, müssen Sie zunächst die allgemeinen Voraussetzungen erfüllen.
Die Frage, ob während Ihrer Ausbildung Mindestsicherung bezogen werden kann und ob Sie außerdem trotz Ausbildung dem AMS bei der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen, kann weiters leider nicht allgemein beantwortet werden und ist von Ihrer jeweiligen Situation abhängig.
Im Folgenden haben wir die Regelungen der häufigsten Fallvarianten zusammengefasst.
Um Missverständnisse zu vermeiden, vereinbaren Sie im Zweifel jedenfalls einen Termin bei der Sozialberatung Wien.
Übrigens: Kein Anspruch auf Mindestsicherung bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie keine anderen Leistungen/Förderungen während Ihrer Ausbildung beziehen können!
Informieren Sie sich hier über ihre sonstigen Möglichkeiten.
Sie können Mindestsicherung beziehen und müssen der Vermittlung durch das AMS nicht zur Verfügung stehen. Die Ausbildung muss zielstrebig verfolgt werden.
Achtung: Der Vermittlung durch das AMS müssen Sie nur dann nicht zur Verfügung stehen, wenn durch die Ausbildung eine (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben wahrscheinlich ist. Dies ist jeweils individuell zu beurteilen.
Wenn Sie ihre Ausbildung nicht zielstrebig verfolgen ODER durch Ihre Ausbildung die Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben NICHT erleichtert wird…
… können Sie grundsätzlich Mindestsicherung beziehen, müssen aber, wenn Sie dazu in der Lage sind, der Vermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen.
Sie können Mindestsicherung beziehen und müssen der Vermittlung durch das AMS nicht zur Verfügung stehen. Die Ausbildung muss zielstrebig verfolgt werden.
Achtung: Der Vermittlung durch das AMS müssen Sie nur dann nicht zur Verfügung stehen, wenn durch die Ausbildung eine (Wieder-) Eingliederung in das Erwerbsleben wahrscheinlich ist. Dies ist jeweils individuell zu beurteilen.
Wenn Sie ihre Ausbildung nicht zielstrebig verfolgen ODER durch Ihre Ausbildung die Eingliederung oder Wiedereingliederung in das Erwerbsleben NICHT erleichtert wird…
… können Sie grundsätzlich Mindestsicherung beziehen, müssen aber, wenn Sie dazu in der Lage sind, der Vermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen.
Wenn Sie aufgrund Ihrer Ausbildung der Vermittlung durch das AMS nicht zur Verfügung stehen können, kann dies zur Kürzung oder Einstellung ihrer Leistung führen.
Die Vermittlung durch das AMS hat jedenfalls Vorrang gegenüber Ihrer Ausbildung.
Sie können Mindestsicherung beziehen und müssen der Vermittlung durch das AMS nicht zur Verfügung stehen.
Die Ausbildung muss zielstrebig verfolgt werden.
Sie können nur Mindestsicherung beziehen, wenn Sie parallel zur Ausbildung auch eine Vollzeitstelle ausüben könnten.
Die Vermittlung durch das AMS hat jedenfalls Vorrang gegenüber Ihrer Ausbildung.
Achtung! Diese sehr strenge Regelung gilt nur, wenn Sie nicht, so wie z.B. arbeitsunfähige Personen, vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind.
Sie können nur Mindestsicherung beziehen, wenn Sie parallel zur Ausbildung auch eine Vollzeitstelle ausüben könnten. Die Vermittlung durch das AMS hat jedenfalls Vorrang gegenüber Ihrer Ausbildung.
Achtung! Diese sehr strenge Regelung gilt nur, wenn Sie nicht, so wie z.B. arbeitsunfähige Personen, vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind.
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