Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Vorlagen rund um Anträge und Verfahren zur Wiener Mindestsicherung. Alle Dokumente sind übersichtlich zusammengestellt und stehen Ihnen direkt zum Download zur Verfügung.


Wichtige Dokumente zum Download

– für die Sozialberatung Wien –
Es kann sein, dass wir im Rahmen der Beratung eine Vollmacht von Ihnen benötigen, damit wir uns für Sie an die Behörde (MA 40) wenden dürfen.
Füllen Sie das Formular nur aus, wenn wir Sie darum bitten!

– Beantragung Mindestssicherung –
Das Antragsformular für die Wiener Mindestsicherung (Lebensunterhalt und Grundbetrag zur Deckung des Wohnbedarfs & Mietbeihilfe) downloaden Sie am besten direkt über die offizielle Webseite der Behörde.
Somit stellen Sie sicher, dass Sie das aktuellste Antragsformular verwenden.
Alternativ können Sie den Antrag über dieselbe Seite auch online stellen.
Beachten Sie, dass Leistungen der Wiener Mindestsicherung frühestens ab der Antragstellung zustehen.
Lesen Sie mehr unter Fragen & Antworten.

– gegen Bescheid –
Hier finden Sie eine allgemeine Musterbeschwerde und eine Ausfüllhilfe.
Wenn Sie mit einem Bescheid der MA40 (siehe Beispielbild) nicht einverstanden sind, müssen Sie fristgerecht eine Bescheidbeschwerde einbringen.
Lesen Sie unbedingt die Ausfüllhilfe & Anleitung!

– bei Aufforderung gemäß § 16 WMG-
Hier finden Sie ein Muster für eine Stellungnahme im Rahmen einer Aufforderung zur Mitwirkung gemäß § 16 WMG (siehe Beispielbild) und eine Ausfüllhilfe & Anleitung.
Sie können dieses Muster verwenden, wenn Sie die Behörde auffordert, bis spätestens XX.XX.XXXX, aus Sicht der Behörde erforderliche Angaben zu machen bzw. erforderliche Unterlagen in Kopie zu übermitteln.
Lesen Sie unbedingt die Ausfüllhilfe & Anleitung!

– gegen Beschwerdevorentscheidung –
Hier finden Sie einen Mustervorlageantrag und eine Ausfüllhilfe.
Wenn Sie mit einer Beschwerdevorentscheidung (siehe Beispielbild) der MA 40 nicht einverstanden sind, müssen Sie fristgerecht einen Vorlageantrag einbringen.
Lesen Sie unbedingt die Ausfüllhilfe!

– gegen Entscheidung durch Rechtspfleger*in-
Hier finden Sie eine Mustervorstellung und eine Ausfüllhilfe.
Wenn Sie mit einer gerichtlichen Entscheidung durch einen Rechtspfleger/ eine Rechtspflegerin (siehe Beispielbild) nicht einverstanden sind, müssen Sie dagegen fristgerecht Vorstellung erheben.
Lesen Sie unbedingt die Ausfüllhilfe!

– bei Entscheidung durch Richter*in –
Wenn Sie mit der Entscheidung durch einen Richter/ eine Richterin unzufrieden sind, gibt es nurmehr sehr geringe Chancen auf eine Verbesserung Ihrer rechtlichen Situation.
Wenn Sie eine gerichtliche Entscheidung durch einen Richter/ eine Richterin trotzdem bekämpfen wollen, brauchen Sie dafür anwaltliche Vertretung!
Es besteht die Möglichkeit einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof und/oder einer Revision an den Verwaltungsgerichtshof .
Die Frist dafür beträgt 6 Wochen ab Zustellung der Entscheidung durch einen Richter/ eine Richterin.
(Achtung! Wenn Ihnen die Entscheidung beispielsweise nur in gekürzter Form vorliegt, müssen Sie zunächst die schriftliche Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung verlangen! Die Frist dafür beträgt nur 2 Wochen nach Erhalt der Niederschrift!)
Die Sozialberatung Wien kann keine anwaltliche Vertretung anbieten, Sie können aber den Antrag auf Verfahrenshilfe stellen.
Leider unterstützt die Sozialberatung Wien nicht bei der Beantragung der Verfahrenshilfe, weitere Informationen und ein Antragsformular finden Sie aber unter den folgenden Links.
Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin telefonisch.
Mo, Di, Do
09:00–14:00
Mi
09:00–12:00
13:00–17:00
Falls vorhanden, senden Sie uns notwendige Dokumente, z. B. Ihren Bescheid, an:
Versäumen Sie keine wichtigen Fristen.