Die Wiener Mindestsicherung ist eine finanzielle Unterstützung, die den „Mindeststandard“ zur Deckung des Lebensunterhaltes und der Wohnkosten absichern soll.
Die Höhe dieser „Mindeststandards“ bestimmt die Gesetzgebung.
Mit der Wiener Mindestsicherung ist grundsätzlich auch eine Krankenversicherung verbunden.
Einen Rechtsanspruch auf die Wiener Mindestsicherung hat jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, egal ob sie erwerbstätig oder arbeitslos ist.
Wer die Unterstützung beantragt, hat nachzuweisen, dass auch wirklich ein Bedarf besteht.
Eine Zusammenarbeit mit der zuständigen Behörde, der Magistratsabteilung 40, ist daher jedenfalls erforderlich.
Die Sozialberatung Wien steht Ihnen dabei jederzeit zur Seite.
Die Wiener Mindestsicherung ist im Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG) geregelt.
Wir empfehlen eine Erstberatung durch die Sozialberatung Wien,
wichtige Informationen erhalten Sie auch bei der zuständigen Behörde, der Magistratsabteilung 40.
Die Wiener Mindestsicherung ist kompliziert geregelt, diese Frage lässt sich daher nicht schnell beantworten.
Einen Überblick über die Anspruchsvoraussetzungen finden Sie hier.
Vergessen Sie nicht: Auf die Wiener Mindestsicherung besteht ein Rechtsanspruch, die Sozialberatung Wien hilft Ihnen kostenlos bei der Durchsetzung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die Wiener Mindestsicherung steht frühestens ab der Antragstellung zu.
Die Antragstellung kann online oder analog erfolgen.
Genauere Informationen finden Sie hier.
Nehmen Sie umgehend Kontakt zur Sozialberatung Wien auf, sollten Sie auf Schwierigkeiten im Rahmen der Antragstellung stoßen!
Vereinbaren Sie einen Termin unter 01 9978043. Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
Montag | 09:00 - 14:00 Uhr | |
Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr |
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Schicken Sie alle für die Beratung notwendigen Dokumente (z.B. Bescheid) falls vorhanden an beratung@sozialberatungwien.at!