Die Mindeststandards für das Jahr 2026 im Überblick
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- Letztes Update: 09.10.2026
Änderungen der Wiener Mindestsicherung ab Jänner 2026 bringen Leistungskürzungen und Verschärfungen für zahlreiche Betroffene.
Junge Erwachsene unter 25 Jahren erhalten den erhöhten Mindeststandard nur mehr unter bestimmten Bedingungen.
Die Mindestsicherung wird ab 2026 einheitlich in Lebensunterhalt und Wohnbedarf aufgeteilt.
Mindeststandards für Erwachsene über 25 Jahren:
| Alleinstehende Person | € 1.229,89 |
| Person in Wohngemeinschaft | € 860,92 |
| Person in Ehe, eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft | € 860,92 |
| Paar (Ehe, eingetragene Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft) | € 1.721,84 |
Mindeststandard für minderjähre Kinder
| Minderjähriges Kind | € 332,07 |
Mindeststandards für junge Erwachsene von 18 bis 24 Jahren
| Alleinstehende Person unter 25 | € 1.229,89 bzw. € 922,42* |
| Person unter 25 im gemeinsamen Haushalt mit Eltern(teil) | € 922,42 bzw. € 614,95* |
| Person unter 25 in WG | € 922,42 bzw. € 614,95* |
*Junge Erwachsene bis 25 erhalten den jeweils höheren Betrag grundsätzlich nur, wenn sie im entsprechenden Monat in einer Schul- oder Erwerbsausbildung oder in einem Beschäftigungsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze (2026: € 551,10 pro Monat) stehen. Als Ausbildung zählen jedenfalls eine Lehre und eine überbetriebliche Lehrausbildung.
Achtung, seit 1.1.2026 erhalten junge Erwachsene den höheren Betrag nicht mehr, wenn sie an einer AMS-Maßnahme oder an einer Integrationsmaßnahme teilnehmen!
Diese ungünstige Regelung für junge Erwachsene gilt nicht für auf Dauer arbeitsunfähige Personen und es gibt weitere Ausnahmen.
Weitere relevante Werte
| Vermögensfreibetrag (pro erwachsene Person) | € 7.379,34 |
| „Behindertenzuschlag“ | € 221,38 |
| Taschengeld | € 184,48 |
Kostenlose Beratung bei Fragen zu den Änderungen
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von den Änderungen betroffen sind, vereinbaren Sie gerne unter 0199 8043 einen kostenlosen Beratungstermin!
Geschäftsführerin Sozialberatung Wien
