Sozialberatung Wien -Antragsstellung

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WiSSENSPLATTFORM

Dieser Beitrag wurde zuletzt am 24.07.2024 aktualisiert

Folgende Muster eignen sich als Unterstützung für rechtliche Problemstellungen im Bereich der Sozialhilfe/Mindestsicherung in allen österreichischen Bundesländern.
Spezifische Muster für Wien finden Sie unter „Downloads“.

Die Sozialberatung Wien leistet keine Gewähr für die zur Verfügung gestellten Inhalte!

Verzeichnis

1. Musterbeschwerde - Allgemein

– gegen Bescheid –

Ist man mit dem Inhalt eines Bescheides nicht einverstanden, kann binnen 4 Wochen ab Zustellung Bescheidbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden. (In Kärnten beträgt die Beschwerdefrist 6 Wochen.)

Die Beschwerde ist bei der bescheiderlassenden Behörde einzubringen. (Also nicht beim zuständigen Landesverwaltungsgericht!)

2. Musterbeschwerde - Säumnis

– bei zu langer Bearbeitungszeit –

Anträge sind von der Behörde ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen 3 Monaten mit Bescheid zu erledigen (Entscheidungspflicht).

Die Frist beginnt mit dem Einlangen des Antrages bei der zuständigen Behörde (nicht mit der Aufgabe zur Post) zu laufen. Hat die Behörde jedoch innerhalb 1 Monates ab Antragstellung zur Mängelbehebung aufgefordert, weil der Antrag unvollständig/mangelhaft war, so beginnt die Entscheidungspflicht erst mit Einlangen des verbesserten Antrages zu laufen.

Liegt nach Ablauf der Frist keine Entscheidung vor, ist die Behörde säumig.

Gegen die Untätigkeit der Behörde kann eine Säumnisbeschwerde erhoben werden.

3. Muster - Vorlageantrag

– gegen Beschwerdevorentscheidung –

Wenn man mit dem Inhalt einer Beschwerdevorentscheidung nicht einverstanden ist, kann 2 Wochen ab Zustellung ein Vorlageantrag gestellt werden.

Der Vorlageantrag hat die Wirkung, dass die Bescheidbeschwerde von der Behörde an das zuständige Landesverwaltungsgericht weiterzuleiten ist, und diesem zur Entscheidung vorgelegt wird.

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Falls vorhanden, senden Sie uns notwendige Dokumente, z. B. Ihren Bescheid, an:

beratung@sozialberatungwien.at

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